#GleichstellungJetzt! - Eine gemeinsame Aktion des BayLFR mit weiteren Organisationen für eine Novellierung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes
Gleichstellung ist Chef*innensache und braucht die richtigen Instrumente!
Gleichstellung steht als Verfassungsauftrag im Grundgesetz und in der Bayerischen Verfassung. "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." (Art. 118 (2) BayV und Art. 3 (2) GG)
Wann können wir also damit rechnen, dass es endlich umgesetzt wird?