Allzeit bereit – wie weit darf Verfügbarkeit gehen?

Ständige Erreichbarkeit und persönliche Verfügbarkeit rund um die Uhr sind in unserer Dienstleistungsgesellschaft quasi verpflichtend geworden – einen Feierabend gibt es für immer mehr Beschäftigte nicht mehr. Das Diktat der Technik, die Folgen der Digitalisierung greifen heutzutage immer fordernder in das Privatleben ein und führen am Arbeitsplatz wie in der Familie zu Leistungsdruck.

Immer mehr Arbeitnehmerinnen sind durch Flexibilisierung, Verdichtung, Digitalisierung und ständige Erreichbarkeit auf der einen Seite und den Anforderungen der Familie auf der anderen Seite einer zunehmenden gesundheitsgefährdenden Doppelbelastung ausgesetzt.

So sind die Fehlzeiten(AU)-Tage aufgrund eines Zustands physischer und psychischer Erschöpfung, auch als „Burnout“ bezeichnet, in den vergangenen zehn Jahren rapide und beinahe auf das Doppelte angestiegen. Während beispielsweise je 1.000 AOK-Mitgliedern 86,7 AU-Tage bei Männern in der Altersgruppe von 40 – 44 auf diese Diagnose entfielen, waren es bei Frauen erschreckende 146,5 Tage. Besonders betroffen sind Frauen in sozialen, Pflege- und Dienstleistungsberufen[1], in denen Arbeitskräftemangel und schlechte Bezahlung vorherrschen.

Durch Geschlechterrollen und soziale Zuschreibung sind Frauen stärker gefährdet auszubrennen. Immer noch verlangt die Gesellschaft von Frauen - aber häufig auch das eigene Selbstbild - als die fürsorgliche „Kümmerin“ und Managerin des Familienlebens zu agieren. Frauen von heute sollen alles gleichzeitig können: Beruf, Haushalt, Familie und dabei noch fit sein und gut aussehen.

Jeder sechste Beschäftigte hält es mittlerweile für vertretbar, die Arbeitsleistung mit verschreibungspflichtigen Medikamenten zu steigern. Knapp drei Millionen Menschen haben das sogenannte Hirndoping sogar schon einmal praktiziert.[2]

Der Bayerische Landesfrauenrat fordert Politik, Unternehmen und Tarifparteien auf, dem Trend zu einer „24-Stunden-Dienstleistungs-
gesellschaft“ entgegen zu treten:

  1. Die Politik muss dafür Sorge tragen, dass die bayerischen Arbeitszeit- und Feiertagsgesetze eingehalten, Kontrollen ausgeweitet und Verstöße geahndet werden.
     
  2. Unternehmen und Betriebe müssen ihre Personalpolitik und ihr betriebliches Arbeitszeitmanagement stärker auf die Bedürfnisse und Lebensphasen der Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer ausrichten und ihnen Freizeiten ohne Störungen einräumen. Sie dürfen nicht länger eine ständige Verfügbarkeit und Erreichbarkeit der Arbeitnehmer verlangen.
     
  3. Die gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen müssen durchgängig umgesetzt und kontrolliert werden. Die Staatsregierung wird aufgefordert, Evaluationen durchzuführen und zu veröffentlichen.

 

[1] WldO, Fehlzeiten-Report 2017

[2] DAK Gesundheitsreport 2015