6883.02-1/43
Mehr Sicherheit für Mädchen und Frauen auf Veranstaltungen in Bayern – auch sie wollen sicher feiern!
Großveranstaltungen, Festivals, Sportevents, Volksfeste und Konzerte werden jährlich in Bayern von Millionen Menschen besucht, auch von vielen Frauen. Obwohl es verbindliche Sicherheitskonzepte für solche Veranstaltungen gibt, erleben viele Frauen dort Belästigungen und Übergriffe bis hin zu Straftaten. Die vorhandenen Sicherheitskonzepte enthalten keine verpflichtenden Regelungen und Maßnahmen für die Sicherheit von Frauen.
Übermäßiger Konsum von Alkohol und Drogen ist kein Freibrief für übergriffiges Verhalten. Die Zahl der Übergriffe, zum Beispiel auf dem Oktoberfest, ist erschreckend hoch, wie die vorbildliche Aktion „Sichere Wiesn“ (Gemeinsame Aktion der AMYNA e.V., IMMA e.V und der Beratungsstelle Frauennotruf München; https://sicherewiesn.de/wordpress/jahreskurzbericht) eindrucksvoll belegt. Entsprechend hoch ist die Dunkelziffer bei Gewaltdelikten gegen Frauen auf solchen Veranstaltungen. Viele der größeren Veranstaltungen treffen bislang keine Vorkehrungen zur Sicherheit von Frauen.
Daher fordert der Bayerische Landesfrauenrat:
- Aufklärung und Prävention: Durchführung von Aufklärungskampagnen in Zusammenarbeit mit den Veranstaltern, um mehr Bewusstsein für das Problem zu schaffen (Plakataktionen im öffentlichen Raum, Hinweise auf Hilfsangebote und Notrufnummern in Sanitäreinrichtungen und im öffentlichen Raum, „Postkarten“ zum Mitnehmen in Schulen, Lokalen, Clubs, etc.).
- Sicherheitskonzepte: Erarbeitung eines verbindlichen modularen Sicherheitskonzeptes für verschiedene Veranstaltungstypen in Anlehnung an die Konzepte der ‚Sichere Wiesn‘, wie z. B. Einsatz von geschultem Fachpersonal / Awareness-Teams, Einrichtung von Sicherheitsbereichen für Frauen (Safe Spaces), Zusammenarbeit mit der Polizei; Aufklärung, Nachsorge, etc.), App „SafeNow“.
- Schulung von Personal: Verpflichtung der Betreiber von Veranstaltungen (Diskos, Clubs, Konzerte, etc.), ihr Personal (Service- und Sicherheitspersonal) speziell für die Gefahren und die Sicherheitsbedürfnisse von Frauen zu sensibilisieren und für sofortige, erste Interventionen zu schulen.
- Großveranstaltungen: Verbindliche Verpflichtung der Organisatoren von Großveranstaltungen, das erarbeitete Sicherheitskonzept umzusetzen und die entsprechende Infrastruktur für die speziellen Sicherheitsvorkehrungen für Frauen auf allen Großveranstaltungen bereitzustellen, z. B. Anlaufstellen / Safe Spaces auf dem Veranstaltungsgelände, Beratung und Nachsorge durch geschultes Fachpersonal in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Organisationen vor Ort wie Frauenhaus, Beratungsstellen, lokale Polizei, etc..
Der Bayerische Landesfrauenrat fordert alle politischen Akteurinnen und Akteure auf sich dieses Themas anzunehmen, die geforderten Maßnahmen ernsthaft zu prüfen und dann zügig umzusetzen, um die Sicherheit von Mädchen und Frauen auf Veranstaltungen in Bayern zu verbessern, zum Beispiel in Form einer Verfahrensanweisung der Bayerischen Staatsregierung zur Sicherheit von Mädchen und Frauen bei Großveranstaltungen.
Mädchen und Frauen haben das Recht frei von Angst vor Belästigung und Übergriffen feiern zu können!
Wir danken den Mitgliedern des Fachausschusses Gesundheitspolitik Christiane Feichtmeier, MdL, Beate Guhl, Jessica Leicher, Brigitte Schobeß, Ingrid Schumann, Marie-Isabel von Schweinitz, Sabine Slawik, Loretta Speidel, Claudia Spiegel, Dr. Didona Weippert und Angela Zellner für ihre fachlichen Expertisen.